Medikamente
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Medikamente
Kopfschmerztabletten, Hustensaft & Co.

So kannst du Medikamente von der Steuer absetzen

Für viele Menschen sind sie leider unerlässlich und können ganz schön ins Geld gehen: Medikamente. Unter diesen Voraussetzungen lassen sie sich von der Steuer absetzen.

Unbedingt Belege und Rezepte aufheben!

Medizinische Notwendigkeit des Medikaments ist entscheidend

Ausgaben für die Gesundheit können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Grundsätzlich müssen jedoch gewisse Voraussetzungen beachtet werden, damit Arzneimittel abzugsfähig sind. Eine Hauptvoraussetzung ist, dass die Medikamente beispielsweise von einem Arzt oder Heilpraktiker verschieben wurden. Zudem müssen neben dem ärztlichen Attest auch Belege bzw. Quittungen für deine Ausgaben vorliegen. 

Der Hintergrund: Das Finanzamt kann die Nachweise gegebenenfalls verlangen, weswegen die Belege unbedingt aufbewahrt werden sollten - mindestens bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Wie Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler gegenüber T-Online erklärt: „Der Fiskus berücksichtigt nur Aufwendungen, die medizinisch notwendig sind.“ Das heißt, nur verschriebene Medikamente können abgesetzt werden. Wenn weitere Ausgaben auf dem Kassenzettel – wie beispielsweise Husten-Bonbons oder Kopfschmerztabletten – vermerkt wurden, ist dies nicht weiter problematisch. Jedoch wirken sich diese Beträge nicht steuermindernd aus.

Bis zu einer gewissen Summe müssen die Kosten für Medikamente jedoch selbst getragen werden. Die Höhe der Summe hängt vom Familienstand sowie Einkommen ab. 

Diese Medikamente können abgesetzt werden

Können aber auch Medikamente abgesetzt werden, für die kein Rezept vorliegt oder gar benötigt wird? Grundsätzlich ist es notwendig, dass ein Arzt die Medikamente verordnet hat und dafür ein Attest ausgestellt hat. Falls vor dem Kauf ein entsprechendes Attest vorliegt, muss die Arznei aber nicht verschreibungspflichtig sein.

Wird das Attest jedoch erst nach dem Kauf ausgestellt, könnte sich das Finanzamt weigern, die Kosten anzuerkennen. Werden Medikamente aber regelmäßig gekauft, braucht es dafür nicht jedes Mal eine Bescheinigung vom Arzt, somit sind prinzipiell auch Kopfschmerztabletten, Nasenspray, Hustensaft und ähnliches absetzbar.

Medikamente sind aber nur ein Teil der Krankheitskosten. In der Steuererklärung werden die Ausgaben für Arznei mit anderen Krankheitskosten zusammengerechnet. Zudem können nur die Kosten geltend gemacht werden, die nicht von der Krankenkasse oder einer Versicherung erstattet werden. 

Nicht alle rezeptpflichtige Medikamente betroffen

Das ärztlich verordnete Viagra kann in der Steuererklärung bei außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden. Die Rechnungen des Arzneimittels sollten also über das ganze Jahr hinweg gesammelt werden. Die Antibabypille hingegen kann in der Regel nicht abgesetzt werden, da sie als Form der Schwangerschaftsverhütung typische Kosten der Lebensführung verursacht.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn die Pille aus medizinischer Sicht eingenommen werden muss, kann man das in Einzelfällen doch geltend machen. Gründe dafür können Zyklusstörungen, hormonell bedingte Akne oder Erbkrankheiten wie Schizophrenie sein.

Quelle: T-Online, steuererklaerung.de, finanztip.de

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