Autotür stößt an anderes Fahrzeug
picture alliance / dpa-tmn | Caroline Seidel
Autotür stößt an anderes Fahrzeug
Schaden unbedingt melden!

Parkplatzrempler: Reicht ein Zettel an der Scheibe?

Mal kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Beim Ein- oder Ausparken gegen ein anderes Auto gefahren. Das kann wirklich jedem passieren, doch was nun? Oft sieht man am eigenen oder am anderen Auto noch nicht einmal einen Schaden. Wer sich aber teuren Ärger sparen möchte, sollte Folgendes beachten...

Kein Kavaliersdelikt

„Ich bin beim Ausparken gegen Ihr Auto gefahren. Bitte melden Sie sich bei mir“ – ein solcher Zettel klebt gerne mal an der Windschutzscheibe nach einem kleinen Parkunfall. Das Hinterlassen solcher Zeilen genügt jedoch nicht, heißt es jedoch laut Polizei. Ein Zettel als Hinweis auf eine Unfallbeteiligung reicht nicht aus. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt!

Schaden melden!

Nach jedem Unfall muss man vor Ort bleiben und versuchen, den Schaden zu melden. Ist die Fahrerin oder der Fahrer des geschädigten Autos nicht in Sicht, muss man eine angemessene Zeit auf die Person warten. Je nach Tageszeit, Ort und Unfallschaden gilt ein Richtwert von 30 Minuten. Wenn man die Besitzerin oder den Besitzer dann nicht ausfindig machen konnte, muss die Polizeidienststelle über den Unfall informiert werden, denn man ist dazu verpflichtet seine Personalien anzugeben. 

Teurer Parkrempler!

Die flüchtige Fahrerin oder der Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und eventuell mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann die Person den Kaskoschutz der Kfz-Versicherung verlieren und von der Kfz-Versicherung zur Beteiligung des Fremdschadens belangt werden. 

Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.