Corona-Virus
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Baden-Württemberg: Die Isolationspflicht entfällt

In Baden-Württemberg und Bayern entfällt die Isolationspflicht. Corona-Infizierte müssen stattdessen fünf Tage eine Maske tragen, sobald sie ihr Zuhause verlassen.

In Baden-Württemberg und Bayern müssen sich Corona Infizierte nicht weiter isolieren. Die neue Coronaverordnung tritt ab heute, dem 19.11. in Kraft. Solltest du ab dem 19.11. Corona bekommen, wird dir nur noch empfohlen, zu Hause zu bleiben, die Pflicht entfällt. Stattdessen gibt es eine Maskenpflicht für positiv getestete Personen, die ihr eigenes Zuhause verlassen. Landesgesundheitsminister Manfred Lucha sagte:

Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar, grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen.

Maskenpflicht Regelung für Corona-Infizierte

Nach der neuen Coronaverordnung müssen Corona-Infizierte, fünf Tage lang die Maske tragen, sobald sie ihr Zuhause verlassen. Im freien kann die Maske sogar abgenommen werden, solange ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. So soll es Erkrankten möglich gemacht werden, spazieren oder einkaufen zu gehen. Positiv getestete Personen dürfen keine Pflegeeinrichtungen betreten oder dort arbeiten.

Weitere Länder wollen nachziehen

Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein haben bereits angekündigt, ebenfalls die Isolationspflicht aufzuheben. Der Bundesärzteverband sieht das Ende der Isolationspflicht für vertretbar. Wegen der sinkenden Corona-Zahlen und vermehrt milderen Krankheitsverläufe, ist der Schritt medizinisch vertretbar, so Klaus Reinhart der Präsident der Bundesärztekammer.