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Entlastung der Angehörigen durch neues Gesetz

Was zahlen Angehörige wenn Eltern zum Pflegefall werden?

Durch steigende Altersarmut werden immer mehr Angehörige dazu gezwungen ihre Eltern im Alter finanziell zu unterstützen. Mit dem Jahreswechsel trat ein neues Gesetz in Kraft, welches die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen entlasten soll.

Was ist Elternunterhalt?

Wenn Menschen pflegebedürftig sind, kostet das sie oder ihre Familienangehörigen oft viel Geld. Da die meisten Pflegeversicherungen nur Teilkaskoversicherungen sind, bleibt zumeist ein Eigenanteil, der gezahlt werden muss. Dieser Betrag liegt bei einer Betreuung in einem Pflegeheim in Deutschland bei durchschnittlich ca. 1800€ monatlich. Die ambulante Pflege zuhause ist zwar günstiger, kostet aber auch immerhin noch um die 900€ im Monat. Die Rentenzahlungen sind niedrig und die Eigenmittel reichen oftmals nicht aus, um selbstständig die nötige Pflege finanzieren zu können.

Grundsätzlich gilt, dass Familienangehörige in direkter Linie dazu verpflichtet sind, ihre Verwandten zu unterstützen. Dennoch dürfen diese nicht in „Geldnot“ geraten. Je nach ihrem Verdienst ergibt sich dann das Ausmaß an Unterstützung, dass sie ihren Angehörigen bieten müssen. Zusätzlich haben die eigenen Kinder Vorrang, wenn es um Unterhaltszahlungen an die Eltern geht. 

Wer zahlt was?

Wichtig bei der Höhe des „Elternunterhalts“ ist, dass die Angehörigen unter diesen Abgaben nicht zu sehr leiden sollen – der Lebensstandard soll sich nicht verschlechtern. Das heißt, die Kinder der Pflegebedürftigen sollen nicht auf regelmäßige Urlaube, Hobbies oder ähnliches verzichten müssen. Bei den Pflegebedürftigen ist es wiederum anders; diese haben keinen Anspruch auf ein teureres Pflegeheim, nur weil der Lebensstandard in der Vergangenheit einmal höher war. Zudem dürfen die Kinder Wohneigentum und Rücklagen für ihre eigene Altersvorsorge als Schonvermögen beiseitelegen. Dies sind Ersparnisse, von denen kein Elternunterhalt gezahlt werden muss.

Die Pflegebedürftigen selber haben lediglich einen Betrag von 5000€, den sie nicht in die Pflege investieren müssen. Abgesehen davon kann es sogar dazu kommen, dass bei einem Umzug in ein Pflegeheim das alte Haus verkauft wird um den Umzug zu finanzieren, insofern kein Ehepartner weiterhin in dem Haus wohnt.

Was ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz?

Seit Beginn des Jahres 2020 tritt jedoch ein neues Gesetz in Kraft. Ziel des „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ ist es, die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen finanziell zu entlasten. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales äußerte sich im Sommer vergangenen Jahres wie folgt: „Wir nehmen [Angehörigen] jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen. Künftig müssen sie erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten.“