Publikum bei einem Rock Konzert
Publikum bei einem Rock Konzert

Teilnahmebedingungen „Das REGENBOGEN 2 Dorfglühen“

Teilnahmebedingungen für das „Das REGENBOGEN 2 Dorfglühen“.

1. Veranstalter des Gewinnspiels

Ist im Auftrag von REGENBOGEN 2 ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt)  
Name des Gewinnspiels: „Das REGENBOGEN 2 Dorfglühen“

2. Anerkennung der Bedingungen

Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.

3. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).

4. Gewinnspielzeitraum

15.11.2022 bis 30.11.2022
Im Gewinnspielzeitraum können Hörer ihren Ort für das Event „REGENBOGEN 2 Dorfglühen“ vorschlagen.

REGENBOGEN 2 prüft mit der jeweiligen Ortsverwaltung, ob eine Umsetzung des Events am 03.12.2022 möglich ist und der Gewinnerort bereit ist, die Kosten und Pflichten als Veranstalter zu übernehmen (siehe Punkt 6. Gewinn und Punkt 7. Haftung)

Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern.  Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen2.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

5. Mechanik des Gewinnspiels

Die Anmeldung für das REGENBOGEN 2 Dorfglühen findet über das Formular auf der regenbogen2.de Seite statt. Eine REGENBOGEN 2 Jury prüft die Umsetzung im jeweils vorgeschlagenen Ort und wählt 5 Orte aus, in denen die Durchführung des Events am 03.12.2022 möglich ist.

Unter den ausgewählten Orten wird ein Ort ausgelost und bis zum 30.11. über den Gewinn telefonisch informiert.

Ist der ausgeloste Ort telefonisch nicht erreichbar, wird ein neuer Ort für das REGENBOGEN 2 Dorfglühen ausgelost. 

 

6. Gewinn

Das REGENBOGEN 2 Dorfglühen findet am 03.12.2022 von 17.00 bis 20.00 Uhr statt.

Der Gewinn beinhaltet für den jeweiligen Ort:

  • REGENBOGEN2-Moderator vor Ort 
  • Live-Band vor Ort
  • Licht und Ton
  • Unterhaltungsspiele vor Ort
  • Bewerbung des Dorfglühens bei REGENBOGEN 2 On Air, außerdem Online sowie über die Social Media-Seiten von REGENBOGEN 2

Der Gewinner tritt als örtlicher Veranstalter und tritt als solcher auf und übernimmt die Organisation der Veranstaltung.

Der Ort bzw. dessen Vertreter ist für folgendes verantwortlich bzw. sichert folgendes zu:

-  die Bereitstellung einer geeigneten Veranstaltungsfläche, Location bis zu 500 Besucher.

-  Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, u.a. Strom, Wasser, Toiletten Sanitätsdienst. Die Veranstaltungsfläche muss einen festen Untergrund besitzen. Keine Wiese, Acker oder sonstige lehmige Böden.

- Besucherparkplätze usw. im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Einholung sämtlicher erforderlichen Genehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung, der Gewinner trägt die dafür anfallenden Kosten.

-  Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen GEMA, der Gewinner trägt die dafür anfallenden Kosten.

- Einstellung von professionellem Security-Personal ist dem örtlichen Veranstalter überlassen.

 - Der Veranstalter stellt zwei (Buden/ Häuschen/Zelt) zur Verfügung für Glühweinausschank, sowie für einen Essenstand. Dieser wird alleine von dem örtlichen Veranstalter betrieben.

- Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden in ausreichender Höhe.

7. Gewinnausschüttung

Der Gewinner wird nach der telefonisch erfolgten Gewinnmitteilung zusätzlich schriftlich benachrichtigt. Der Veranstalter wird den Gewinn nur an Personen (hier Ansprechpartner/Vertreter des Ortes) ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Aushändigung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Aushändigung nicht vorliegen.
Der Gewinn wird nicht an Personen ausgeschüttet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Name des Gewinners muss identisch sein mit seinem Namen im Personalausweis. Der Gewinner muss sich gegebenenfalls ausweisen können.
Der Gewinn kann nicht in Bargeld ausgezahlt werden, ist nicht verkäuflich und auch nicht auf andere Personen übertragbar.

8. Teilnahmeausschluss

Der Veranstalter des Gewinnspiels ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. 
Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.

9.  Einverständniserklärung
Foto/Bild
Bei Übermittlung von Videos/ Fotos/ Bildern: Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter ein eingesandtes Video oder Foto im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw.  zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf www.regenbogenzwei.de und/ oder auf den Social-Media-Seiten von REGENBOGEN 2).  Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Video oder Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.
 
Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Video oder Foto zu erkennenden Personen begründet.
 
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. REGENBOGEN 2 erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von REGENBOGEN 2 auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von REGENBOGEN 2 gesendet.
 
Aufzeichnung von Gesprächen
REGENBOGEN 2 behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
 
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts -  online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen2.de oder auf den Social-Media-Seiten von REGENBOGEN 2 bekannt gegeben werden.
 
Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter des Gewinnspiels vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben (hier Gewinnveranstaltung „Dorfglühen“) durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von REGENBOGEN 2, auf www.regenbogen2.de, sowie auf den Social Media Seiten von REGENBOGEN 2 in Ton, Wort und/ oder Bild zu berichten.

 

Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.
 
10. Datenschutzhinweise 
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt). Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter
https://www.regenbogen2.de/rechtliches/gewinnspiel-datenschutz einsehen können.

 

11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

12. Newsletter
Der Teilnehmer kann per Checkbox und anschließendem Double-Opt-In (über die angegebene E-Mail-Adresse) einen kostenlosten Newsletter von REGENBOGEN 2 abonnieren.  Dieser Vorgang ist jederzeit widerrufbar ([email protected]). Das Abonnieren ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf eine mögliche Gewinnchance.

13. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

14. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.

15. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.

 

Mannheim, im November 2022