Publikum bei einem Rock Konzert
Publikum bei einem Rock Konzert

Teilnahmebedingungen "Langes Live Rock Momente"

Die Teilnahmebedingungen für Langes Live Rock Momente

Teilnahmebedingungen "Langes Live Rock Momente "

1. Veranstalter des Gewinnspiels
im Auftrag von Regenbogen 2 ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) 
Name des Gewinnspiels: „Langes Live Rock Momente“

 

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
 
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
 
4. Gewinnspieldauer 
Registrierungszeitraum: 10. März – 29. März 2023
Gewinnspielzeitraum: 20. März – 29. März 2023
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern.  Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen2.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

 

5. Ablauf des Gewinnspiels 

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Pflichtfelder des Registrierungsformulars auf www.regenbogen2.de unter Angaben von Name und Kontaktdaten vollständig ausgefüllt werden, zudem wählt der Teilnehmer über das Formular seine Wunsch-Veranstaltung aus.

 

Unter allen Hörern, die sich im Registrierungszeitraum angemeldet haben, werden jeweils zwei Hörer pro Tag ausgelost und zurückgerufen.

Ist der jeweils ausgeloste Teilnehmer telefonisch nicht erreichbar, wird ein neuer Teilnehmer ausgelost und der o.g. Vorgang wiederholt sich.   
 
6.   Gewinn
Bei dem Gewinn handelt es sich um 1x2 Tickets für die vom Teilnehmer im Formular ausgewählte Veranstaltung. Zur Auswahl stehen:

24. März ACDC at the Castle im Heidelberger Schloss (Dinnershow + Dirty Deeds)

16. Mai Scorpions in der SAP Arena Mannheim  

06. Juni Sting im Schlossgarten Bruchsal

26. Juni Red Hot Chili Peppers auf dem Maimarktgelände Mannheim

30. Juni The Hollywood Vampires Johnny Depp, Alice Cooper und Joe Perry Open Air im Volkspark Mainz

01. Juli Kiss in der SAP Arena Mannheim

03. Juli Guns n roses in Frankfurt im Deutsche Bank Park

18. Juli Deep Purple auf dem Schlossplatz Stuttgart

09. September Blink 182 in der LANXESS Arena Köln

18. April Rock meets Classic in der MHP-Arena Ludwigsburg

26. Mai Genesis Classic feat Ray Wilson & Band im Capitol Mannheim
 
7.   Gewinnausschüttung
Die Gewinne sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden. Sollte aus Gründen höherer Gewalt (Krankheit, Katastrophe, behördliche Sperrung, etc.) die Veranstaltung ausfallen oder die rechtzeitige Anreise (z.B. aufgrund von Streiks) nicht möglich sein, entfällt auch die Gewinnerfüllungspflicht von REGENBOGEN 2.

 

 

8.   Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
 
9.   Einverständniserklärung
Foto/Bild
Der Gewinner ermächtigt den Veranstalter vor Ort Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu machen, die bei Regenbogen2 im Programm, auf den Social Media Seiten des Veranstalters, sowie auf www.regenbogen2.de veröffentlicht werden dürfen. Der Gewinner überträgt die mit den Aufnahmen verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter.

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder vom Gewinner noch von den auf den ggfs. auf den Aufnahmen zu erkennenden Personen begründet.
 
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von Regenbogen2 auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.
 
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
 
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts -  online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen2.de oder auf den Social Media Seiten von Regenbogen2 bekannt gegeben werden.
 

10. Datenschutzhinweise 
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter einsehen können.
 
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
 
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
 
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
 
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
 
Mannheim, im März 2023