Familie am Flughafen
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Familie am Flughafen
Schule schwänzen für Familienurlaub

Vor den Ferien in Urlaub fahren: Bis zu 2.500 Euro Strafe

Um einen günstigeren Flug zu buchen oder den Stau auf der Autobahn zu umgehen, würden Eltern ihre Kinder gerne schon vor dem offiziellen Ferienstart aus der Schule nehmen. Doch das kann teuer werden!

Polizei kontrolliert Schulpflicht am Flughafen

Gerade Flüge sind während den Schulferien oft teurer. Wer aber einen Tag vor regulärem Ferienbeginn fliegt oder sogar die Ferien verlängert und beispielsweise am ersten Schultag zurückfliegt, kann Geld sparen und seinen Urlaub dazu noch verlängern. Doch das Schuleschwänzen kann ganz schön für Ärger sorgen. Das mussten einige Familien in Bayern während den diesjährigen Faschingsferien am eigenen Leib spüren, denn sie wurden von der Polizei dabei erwischt, wie sie mit schulpflichtigen Kindern erst am ersten Schultag nach den Ferien am Flughafen in Memmingen landeten - ohne eine Schulbefreiung für die insgesamt 14 Kinder zu haben.

Da Schule schwänzen für den Urlaub in Deutschland gesetzlich verboten ist, kontrolliert dies die Polizei immer häufiger und die Eltern der Schulschwänzer erwartet eine Geldstrafe. Zudem meldete die Polizei die Fälle den Schulbehörden.  

Darf ich mein Kind vor den Ferien aus der Schule nehmen?

In Deutschland gilt eine Schulpflicht, erklärt Schul­rechts­experte Felix Winkler. Das bedeutet, dass Kinder grundsätzlich am Unterricht teilnehmen müssen. Sie können aber in Ausnahmen  - aus wichtigen Gründen - vom Schulbesuch freigestellt bzw. beurlaubt werden. Dazu gehört jedoch nicht, dass man sich Geld für den Flug sparen oder den Stau auf den Autobahnen zu Ferienbeginn, umgehen möchte. 

Wer also außerhalb der Ferien verreisen möchte, muss eine Schulbefreiung wegen Urlaub bei der Schule beantragen. 

Mögliche Strafe fürs Schwänzen

Wird der Antrag auf Schulbefreiung abgelehnt, ist dies für manche Eltern dennoch kein Grund, nicht schon früher in den Urlaub zu starten und so entschließen sie sich, ihre Kinder eigenmächtig vom Unterricht fernzuhalten. Was vielen Eltern jedoch nicht bewusst ist, dass unentschuldigtes Fehlen in der Schule eine Ordnungswidrigkeit und Verletzung der Schulpflicht darstellt, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann.

Die Strafe fällt je nach Bundesland und Schulamt unterschiedlich hoch aus und kann bis zu 2.500 Euro betragen. Es kommt natürlich auch auf die Dauer des Fehlens und auf die Forderung des Schulamts an. In Rheinland-Pfalz werden die einmaligen "Schummelferien" nicht geahndet, im Wiederholungsfall müssen Eltern ca. 500 Euro zahlen. Die Höchstgrenze liegt bei 1.500 Euro. In Baden-Württemberg wird je nach Kindern oder Einzelfall entschieden. Das Bußgeld kann hier bis zu 1.000 Euro betragen. Dennoch können die unentschuldigten Fehltage im Zeugnis vermerkt werden. 

So hoch sind die Bußgelder nach Bundesland:

Brandenburg: bis zu 2.500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 2.500 Euro
Schleswig-Holstein: bis zu 1.000 Euro
Rheinland-Pfalz: bei einmaligem Verstoß meist kein Bußgeld; im Wiederholungsfall bis zu 500 Euro; Höchstgrenze: 1.500 Euro
Bremen: bis 1.000 Euro
Baden-Württemberg: 1.000 Euro möglich
Nordrhein-Westfalen: 1.000 Euro
Hessen: bis 1.000 Euro
Hamburg: bis 1.000 Euro
Saarland: bis zu 1.000 Euro
Bayern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen: insgesamt bis zu 1.000 Euro
Sachsen: insgesamt bis zu 1.250 Euro
Thüringen: insgesamt bis zu 1.500 Euro
Berlin: insgesamt bis zu 2.500 Euro
 

Kind einfach krankmelden?

Auffällig und vor allem verdächtig ist es, wenn die Schulbefreiung wegen Urlaub abgelehnt wurde und das Kind "rein zufällig" vor Ferienbeginn krankgemeldet wird. Die Schule hat in diesem Falle jedoch die Möglichkeit, ein ärztliches Attest zu verlangen. Legen Eltern eins vor, wird die Schule dies anerkennen. Kommt es aber hart auf hart, kann sie einen Amtsarzt hinzuziehen und sogar das Schulordnungsamt oder die Polizei einschalten. In diesem Falle kann das richtig teuer werden. 

Dennoch heißt es nicht, dass jemand zu Hause im Bett bleiben muss, wenn er oder sie krankgeschrieben ist. Es kann alles unternommen werden, was der Genesung hilft bzw. nicht hinderlich ist. Somit kann auch Urlaub zur Genesung beitragen. Doch kann bei krankgemeldeten Schülern angenommen werden, dass sie dann auch trotz Krankheit hätten in die Schule gehen können, wenn sie fähig sind, die Strapazen eines Fluges auf sich zu nehmen.

Lohnt sich das Blaumachen?

Klare Antwort: Nicht wirklich! Das Risiko beim Schwänzen erwischt zu werden, ist relativ groß und kann für jede Menge Ärger mit der Schule, dem Schulordnungsamt oder sogar der Polizei sorgen. Wird man darüber hinaus auch noch zu einem Bußgeld verdonnert, hat sich der frühere Start in den Urlaub auch finanziell nicht gelohnt. 

Mit offenen Karten spielen

In der Praxis empfiehlt es sich, mit offenen Karten zu spielen. Eltern, die mit ihren Kindern einen Tag früher in den Urlaub fliegen wollen oder etwas später aus den Ferien zurückkehren, sollten frühzeitig die Schulleitung kontaktieren und um Erlaubnis fragen. Wer nicht ständig Sonderwünsche dieser Art vorbringt, wird in der Regel auf offene Ohren stoßen.

Quelle: Bußgeldkatalog.org, test.de, familie-kreuzfahrt.de

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