Teilnahmebedingungen "Knack das Kawasaki Schloss"

Veranstalter des Gewinnspiels:  

Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 im Auftrag von REGENBOGEN 2 

Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt.  

Name des Gewinnspiels: KNACK DAS KAWASAKI SCHLOSS 

  1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen 

 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel und dem Anruf auf der kostenlosen ROCKLINE 0800 666 88 66, erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit den Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.  

  1. Teilnahmeberechtigte Personen 

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG). 

  1. Gewinnspieldauer  

Gewinnspielzeitraum: 05.06.2023 bis zum 16.06.2023  

Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen2.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten. 

  1. Ablauf des Gewinnspiels  

REGENBOGEN 2 lässt in seinem Programm von den Hörer*innen einen 2stelligen Zahlencode raten, der ein “virtuelles” Schloss öffnet.  

Ermittlung Gewinner 

Im Gewinnspielzeitraum wird täglich mehrfach (7 Uhr, 8 Uhr, 16 Uhr, Samstag 8 Uhr) im Programm von REGENBOGEN 2 eine Spielrunde durchgeführt. Hierfür rufen die Teilnehmer auf der kostenlosen ROCKLINE: 0800 666 88 66 an. In jeder Spielrunde kann ein zufällig im Studio angenommener Hörer*in seine 2stelligen Zahlenkombination für das Kawasaki-Schloss durchgeben. Ist der Code richtig, gewinnt der Hörer*in die  Kawasaki Z650RS im Wert von 8.845,- Euro. Ist die Zahlenkombination nicht richtig, hat ein weiterer Hörer*in der nächsten Spielrunde die Chance die richtige Zahlenkombination zu erraten.  

Gewinn 

Bei dem Gewinn handelt es sich um eine Kawasaki Z650RS im Wert von 8.845,- Euro. 

Das Motorrad wird am 17.Juni 2023 auf den Kawasaki Days in Speyer symbolisch übergeben, eine Übernahme mit persönlicher Einweisung in die Maschine erfolgt dann über einen Händler in der Nähe.  

  1. Gewinnausschüttung 

Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen auszahlen bzw. ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Auszahlung bzw. Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet bzw. zahlt Gewinne nicht an Minderjährige aus. 

Eine Barauszahlung bzw. ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich.  

Der Gewinn wird in Quartal 2/2023 dem Gewinner über einen Händler in seiner Nähe übergeben. 

Zurverfügungstellung des Gewinns durch unseren Kooperationspartner: 

Kawasaki Motors Europe N.V. Niederlassung Deutschland, Max-Plank-Straße 26, 61381 Friedrichsdorf 

  1. Teilnahmeausschluss 

Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern. 

  1. Einverständniserklärung 

Foto/Bild 

Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter ein vom Teilnehmer eingesandtes Foto im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw. zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf www.regenbogen2.de und/oder auf der Facebookseite REGENBOGEN 2. Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.  

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet. 

Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche 

Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von REGENBOGEN 2 auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von REGENBOGEN 2 gesendet.  

Aufzeichnung von Gesprächen 

Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats. 

Veröffentlichung von Gewinnern 

Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen2.de oder auf den Social Media-Seiten von REGENBOGEN 2 bekannt gegeben werden.  

Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von REGENBOGEN 2, auf www.regenbogen2.de, sowie den Social Media-Seiten von REGENBOGEN 2 in Wort und/ oder Bild und/oder Ton zu berichten. 

Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen. 

Der Gewinn wir symbolisch an den Gewinner auf den KAWASAKI DAYS in Speyer am 18. Juni auf der großen Showbühne übergeben. Der Gewinner nimmt an dieser Veranstaltung als Gast teil. Er kann an diesem Tag diese und weitere Kawasaki-Maschinen Probe fahren.  

  1. Datenschutzhinweise  

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).  

Kooperationspartner 

Sofern wir das Gewinnspiel mit einem Kooperationspartner/Sponsor veranstalten, und dieser Ihnen den Gewinn direkt übermittelt, werden wir dem Kooperationspartner die Kontakt-bzw. Adressdaten des/der Gewinner mitteilen. Der Kooperationspartner benötigt Ihre Daten für den Versand bzw. Übermittlung des Gewinns.  

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter www.regenbogen2.de/gewinnspiel-datenschutz einsehen können. 

  1. Abbruch des Gewinnspiels 

Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter 

  1. Haftung 

Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung. 

  1. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel 

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen. 

Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung. 

  1. Rechtsweg 

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen. 

Mannheim, im Mai 2023